Infos für Eltern

Wählen Sie die Überschriften aus, um weitere Infos zu erhalten.

Hinweis: Zuständigkeit der Ämter

Ein Amt, das sich für nicht zuständig hält, muss den Antrag nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) an die zuständige Behörde weiterleiten (vgl. § 16 SGB I bzw. § 14 SGB IX).

HINWEIS: Für eine gute Zuammenarbeit mit den Behörden ist es notwendig, dass Sie den Ämtern alle wichtigen Informationen zur Verfügung stellen und den Zugang zu wichtigen Gutachten oder anderen Dokumenten ermöglichen

Rückrufservice

Um Ihnen eine möglichst einfache Art der Kontaktaufnahme zu ermöglichen, bieten wir Ihnen den Rückrufservice an.

Bitte füllen Sie das Formular aus und senden es ab.

Wir erhalten eine Benachrichtigung, dass Sie einen Rückruf möchten und rufen Sie zeitnah an.

frm_Arbeitszeit
Stunden
(optional)

Mitarbeiterlogin

Kontaktaufnahme

Füllen Sie das Formular aus und drücken Sie auf „Absenden“, um mir eine Nachricht zu schicken.

Ich werde mich zeitnah bei Ihnen melden.

 

Alternativ bin ich postalisch unter:

Vision-Eschweiler
Kochsgasse 4
52249 Eschweiler

oder unter der Emailadresse info@vision-eschweiler.de zu erreichen.

Mitarbeiterlogin