Schulbegleitung

               VISION setzt sich dafür ein, dass Kind und Jugendlichen mit besonderem Unterstützungsbedarf der Besuch an Regelschulen oder Förderschulen ermöglicht wird. Ziel der Schulbegleitung ist es, Teilhabe zu ermöglichen und Schüler und Schülerinnen so in ihrer Eigenständigkeit zu fördern und sie in ihrem Selbstwertgefühl zu stärken.

Durch die individuelle Schulbegleitung während des Schulbesuchs werden der gemeinsame Unterricht in einer Klassengemeinschaft, die Teilnahme an verschiedenen Unterrichtsformen sowie an gemeinsamen Schulveranstaltungen ermöglicht und gefördert.

               VISION möchte, dass alle Kinder und Jugendlichen, ob mit oder ohne Behinderung und unabhängig von Herkunft, Sprache und Geschlecht, gerechte Chancen auf Förderung erhalten.

Sobald in Erwägung gezogen wird das ein Kind / Jugendlicher eine Schulbegleitung benötigt, stellen die Erziehungsberechtigten beim zuständigen Jugendamt bzw. Sozialamt einen Antrag auf Kostenübernahme. Hierzu ist eine Stellungnahme der aufnehmenden Schule erforderlich.

 

               VISION unterstützt und berät sie bei der Antragstellung und vermittelt dann zeitnah eine passende Schulbegleitung.
Die Schulbegleiter sind Mitarbeiter von VISION und werden fachlich beraten und geschult. Die Schulbegleitung unterstützt und begleitet Kinder und Jugendliche die körperlich, geistig oder seelisch behindert oder von Behinderung bedroht sind.

Sie kommen sowohl an Regelschulen als auch an Förderschulen zum Einsatz.
Die Rechtsgrundlage für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder und Jugendlichen ist gesetzlicher Bestandteil der Eingliederungshilfe.

Luis braucht länger beim Lesen. Anna rechnet schnell. Leif rennt schnell und ist ein guter Sportler. Antonia braucht Unterstützung.

Alle sind verschieden – und das ist gut so!

Langfristig soll die Schulbegleitung dazu beitragen, dass die Kinder und Jugendlichen den Schulalltag möglichst selbstständig und selbstbestimmt meistern.

Was sind Schulbegleiter?

               Eine rechtliche Festschreibung des Begriffes Schulbegleiter existiert nicht. Neben Schulbegleiter werden die Begriffe Integrationshelfer, Schul- oder Integrationsassistent, Schulhelfer sowie Lernbegleiter oder Einzelfallhelfer gebraucht.

In Fachkreisen haben sich insbesondere die Begriffe Schulbegleiter und Integrationshelfer etabliert.

Im Rahmen der Inklusion haben sich Schulbegleiter  / Integrationshelfer als eine sehr wichtige Ressource gezeigt.

Sie ermöglichen  Kindern und Jugendlichen, die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft trotz einer bestehenden Behinderung oder durch eine drohende Behinderung. Mit ihrer Hilfe können Nachteile ausgeglichen werden. Sie begleiten die Schüler durch den Schulalltag und gehen auf ihre Bedürfnisse ein.