Elternassistenz unterstützt Eltern mit Behinderungen ihren Alltag mit dem Kind selbstbestimmt zu meistern. Menschen mit Behinderung haben so wie alle anderen Menschen ein Recht auf Elternschaft.
Das Sozialgesetzbuch IX stärkt die Rechte von Frauen mit Behinderung. Eine Anspruchsgrundlage zur Elternassistenz besteht trotzdem leider nicht ausdrücklich. Sollten Eltern eine solche Hilfe zugesprochen werden, kommen einmal Leistungen nach dem SGB VIII als Leistungen für das Kind in Betracht. Des weiteren kann es sich aber auch um Leistungen der Eingliederungshilfe als Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (§§ 53, 54 SGB XII in Verbindung mit § 55 SGB IX) handeln.
Wir vermitteln und begleiten Mitarbeiter/-innen die in Familien als Elternassistenz eingesetzt werden. Zur den Arbeitsfeldern der Elternassistenzmitarbeiter zählt z.B. Betreuung des Kindes, Pflege und Versorgung des Kindes und des Haushalts.