Was ist Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)?

Die SPFH ist eine Hilfe zur Erziehung auf Grundlage des § 31 SGB VIII, welche sich an alle Familienmitglieder gleichermaßen richtet.

Sie „(…) soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben und bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen, sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben.“ (§ 31 SGB VIII)

Für Familien, die Unterstützung bei der Bewältigung aktueller Lebenssituationen wünschen und auch bereit sind, aktiv an der Hilfe mitzuwirken, kann die SPFH ein hilfreiches Angebot sein.

Was leistet SPFH?

  • Unterstützung beim Erreichen eigener Ziele
  • Hilfe zur Selbsthilfe
  • Erarbeitung tragfähiger Arbeitsbeziehungen mit der Familie und Stärkung ihrer Motivation zur aktiven Mitarbeit
  • Förderung von Eigenverantwortung, Eigenaktivität und des Erlebens von Selbstwirksamkeit
  • Beratung der Eltern bei Erziehungsproblemen
  • Stärkung der Erziehungsfähigkeit
  • Unterstützung in allen Fragen der Alltagsbewältigung
  • Entwicklung und Etablierung notwendiger und hilfreicher Alltagsstrukturen
  • Stärkung der positiven emotionalen Beziehungen und des Selbstwertgefühls der Familienmitglieder
  • Mobilisierung von Ressourcen und Schutzfaktoren innerhalb der Familie und im sozialen Umfeld
  • Unterstützung bei der Integration in das soziale Umfeld
  • Begleitung der Eltern zu Institutionen und Ämtern
  • Unterstützung bei der Suche nach Arbeits- und Ausbildungsplätzen

 

Die langjährigen systemischen Kompetenzen von VISION fließen in die Arbeit der Sozialpädagogischen Familienhilfe ein.

Was Sie als Familie wissen sollten

Eine Sozialpädagogische Familienhilfe wird vom Jugendamt auf Ihren Antrag, als sorgeberechtigte Person(en), hin vermittelt.

Die Hilfe ist in der Regel freiwillig und für Sie als Familie kostenfrei.

Sie findet überwiegend in Ihrer Wohnung und in Ihrem häuslichen Umfeld statt. Eine SPFH kommt zu Ihnen nach Hause oder begleitet Sie zu Ärzten, Ämtern und anderen Institutionen. 

Die Ziele, die Sie mit der Hilfe erreichen wollen und die Dauer wird mit Ihnen, dem Jugendamt sowie dem/der zuständigen SPFH gemeinsam im Hilfeplanverfahren festgelegt, regelmäßig überprüft und angepasst.

Die gesetzlichen Regelungen zur Schweigepflicht und zum Datenschutz nehmen wir sehr ernst.

Wir gehen davon aus, dass Sie als Familie grundsätzlich lieber ohne professionelle Hilfe leben wollen. Daher arbeiten unsere Sozialpädagogischen Familienhilfen von Beginn an darauf hin, dass Sie wieder ohne die SPFH leben können. Wir tun daher nichts, was Sie selbst tun können und unterstützen Sie dabei, Ihren Alltag wieder selbst zu bewältigen. Das verstehen wir als „Hilfe zur Selbsthilfe“.

Die jeweiligen Ressourcen der Familien sowie deren soziales Umfeld / Netzwerk werden dabei aktiv in die Hilfe miteinbezogen. Wir arbeiten somit mit Ihren Fähigkeiten, Kenntnissen und Möglichkeiten und helfen mit, diese zu erweitern.

Es soll weg vom Problem – hin zur Lösung gehen!

Wir erwarten daher aktives Interesse für die Sozialpädagogische Familienhilfe und Ihre Bereitschaft, mit uns zusammenzuarbeiten. Kontinuität, Offenheit und eine Vertrauensbasis sind Grundvoraussetzungen für eine gelingende Zusammenarbeit und den Erfolg der Hilfe – diese Voraussetzungen sollten auch von Ihrer Seite aus gegeben sein. 

Wir bemühen uns stets darum, dass es Ihnen leicht fällt, mit uns zusammenzuarbeiten. Respekt, Wertschätzung und fachliche Klarheit sind dabei unumgänglich.