Persönliche Assistenz in besonderen Lebenssituationen

Wenn ein behinderter Mensch studiert, einem Beruf nachgeht,  eine Urlaubsreise geplant ist oder ein Kind bekommt, entsteht oft ein neuer Assistenzbedarf oder der bereits vorhandene Assistenzbedarf vergrößert sich.

Als Beispiele für persönliche Assistenz in besonderen Lebenssituationen, die VISION anbietet, werden hier beschrieben:

  • Elternassistenz
  • Studienassistenz
  • Arbeitsassistenz
  • Urlaubs- bzw. Reiseassistenz

Elternassistenz

Die Elternassistenz unterstützt Eltern mit Behinderungen, ihren Alltag mit dem Kind selbstbestimmt zu meistern. Menschen mit Behinderung haben so wie alle anderen Menschen ein Recht auf Elternschaft.

Eine Anspruchsgrundlage zur Elternassistenz besteht trotzdem leider nicht ausdrücklich. Sollten Eltern eine solche Hilfe zugesprochen werden, kommen einmal Leistungen nach dem SGB VIII als Leistungen für das Kind in Betracht. Des Weiteren kann es sich aber auch um Leistungen der Eingliederungshilfe als Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (§§ 53, 54 SGB XII in Verbindung mit § 55 SGB IX) handeln.

Wir vermitteln und begleiten Mitarbeiter/-innen, die in Familien als Elternassistenz eingesetzt werden. Zu den Arbeitsfeldern der Elternassistenz Mitarbeiter zählen z. B. Betreuung des Kindes, Pflege und Versorgung des Kindes und des Haushalts. Es geht hierbei ausschließlich um den Ausgleich mangelnder oder unzureichender körperlicher oder motorischer Fähigkeiten der Mutter/des Vaters.

Der Erziehungsauftrag bleibt – im Unterschied zur begleiteten Elternschaft – in vollem Umfang bei der behinderten Person.

Studienassistenz

Viele körperlich eingeschränkte Menschen benötigen Unterstützung, wenn sie an einer Hochschule ein Studium aufnehmen. Diese Hilfe kann bei körperlich behinderten Menschen wie folgt aussehen:

  • bei der Mobilität (zur Hochschule, zwischen den verschiedenen Räumen bzw. Gebäuden der Hochschule, auf dem Weg von der Hochschule nach Hause)
  • beim Mitschreiben in Vorlesungen, Seminaren und Übungen
  • bei der Recherche und der Buchausleihe in der Bibliothek
  • beim Kopieren von Büchern bzw. Artikeln
  • beim Tippen von Hausarbeiten
  • Toilettengänge bzw. beim Essen in der Mensa

Die Leistungen werden in der Regel im Rahmen der Eingliederungshilfe zum Besuch einer Hochschule bezahlt.

Arbeitsassistenz

Beeinträchtigte Menschen mit erheblichem Unterstützungsbedarf haben die Möglichkeit, Unterstützung zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form einer Arbeitsassistenz zu erhalten.

Die Unterstützung am Arbeitsplatz wird unter dem Überbegriff der Arbeitsassistenz zusammengefasst. Einen Rechtsanspruch auf diese Form der persönlichen Assistenz haben alle Menschen mit Behinderung, unabhängig von der Schwere der Beeinträchtigung. Das Ziel der Arbeitsassistenz ist es, die Integration in den Arbeitsalltag 

und die Teilhabe am Arbeitsleben zu fördern. Dabei erhalten AssistenznehmerInnen Unterstützung bei Aufgaben, welche behinderungsbedingt nicht eigenständig erledigt werden können. So wird gewährleistet, dass AssistenznehmerInnen ihrer beruflichen Tätigkeit am Arbeitsplatz barrierefrei nachgehen können.

Arbeitsassistenz gibt es als dauerhafte Leistung des Integrationsamts. In den ersten 3 Jahren können Reha-Träger, z. B. die Agentur für Arbeit oder die Rentenkasse, die Leistung finanzieren. Die Menschen mit Schwerbehinderung können beantragen, dass sie Geld bekommen, um die nötigen Assistenzkräfte einstellen oder Anbieter von Arbeitsassistenz bezahlen zu können. Arbeitsassistenz gibt es ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 bzw. mit weiteren Voraussetzungen ab einem GdB von 30.

Urlaubsassistenz

Unsere Mitarbeiter begleiten Menschen mit Behinderung auch bei Urlaubs- und Wochenendreisen.

Die Assistenzsituation auf Reisen ist für die behinderte Person und ihre Assistenzperson(en) oft eine besondere Herausforderung: Es gibt keine oder wenig Rückzugsmöglichkeiten, das individuell eingerichtete Bad fehlt, oft muss auch auf vertraute Hilfsmittel verzichtet werden. Hilfe beim Ein- und Aussteigen in Transportmittel, Überwachung der Medikation, oder einfach nur menschliche Nähe und Sicherheit bei psychischen Erkrankungen im Urlaub gewährleisten, VISION unterstützt bei der Urlaubsreise.

Mögliche Kostenträger für die Assistenz bei Freizeitgestaltungen/Reisen:

  • Pflegeversicherung
  • Krankenkasse
  • Versorgungsamt (für Wehr- und Zivildienstopfer und Impfgeschädigte)
  • Unfallversicherung
  • Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege/ Eingliederungshilfe)